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Ferienwohnung Südwind 4

Die 2-Zimmer-Ferienwohnung liegt Apartementhaus Südwind in Zempin auf der Insel Usedom, nur 200 m vom Strand entfernt.

Im Apartementhaus befindet sich ein Fitnessraum, eine Dampf- und Trockensauna und ein Schwimmbad mit Gegenstromanlage zur freien Verfügung. Kostenloser Internetanschluss.

Die Ferienwohnung hat ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer mit Schlafcouch (1,40 x 2,00 m), ein Badezimmer mit Dusche  und einen Balkon mit Relaxeliege.

Mindestbelegung:
Vor- und Nebensaison: 3 Nächte
Hauptsaison  7 Nächte

Eine Waschmaschine und Trockner kann gegen eine Gebühr genutzt werden.

Hunde erlaubt, Nichtraucherwohnung, TV vorhanden, Geschirrspülmaschine, Dusche, Münz-Waschmaschine und -Wäschetrockner, Parkplatz auf dem Gelände, Funknetz WLan
Die Preise sind pro Nacht inkl. verbindlicher Nebenkosten bei einer Belegung von 14 Nächten berechnet.
Ausstattung Ferienwohnung 4

Belegung
✓ 4 Personen max.
Allgemein
✓ Haustiere erlaubt.
✓ Nichtraucherwohnung.
✓ Internet
✓ Kinderstuhl, Kinderbett 
✓ Fitnessraum
✓ Dampf- und Trockkensauna
✓ Schwimmbad mit 
    Gegenstromanlage
    (gesperrt wegen Wartungsarbeiten vom 2. Montag im Januar für ca. 10 Tage)
✓ gegen Gebühr nutzbar
    Waschmaschine und Trockner
✓ 1 Parkplatz auf dem Gelände
Balkon
✓ Balkon West mit Tisch und Stühlen
    und Relaxeliege
Schlafzimmer
✓ 1 Schlafzimmer mit 1 Doppelbett
    mit Boxspringmatrazen
✓ großer Kleiderschrank
✓ 2. TV-Fernseher‘
✓ Verdunkelungsmöglichkeit
    durch Übergardinen
Wohn-/Esszimmer
✓ Sitzgruppe mit Sofa und Sesseln
✓ Sat-TV
✓ TV-Flachbildschirm
✓ Stereo-Radio mit CD-Player
Küchenzeile

✓ Geschirrspüler
✓ Backofen, Geschirr usw.
✓ Kühlschrank
✓ Tiefkühlfach
✓ Mikrowelle
✓ Wasserkocher
✓ Kaffeemaschine, Toaster
Badezimmer
✓ Badezimmer mit WC und Dusche
✓ Föhn
Balkon
✓  Sitzgruppe
✓  Relaxeliege


Bilder der Ferienwohnung 4
Aussenansicht
Aussenansicht
Parkplatz
Balkon mit Relaxeliege
Blick auf Esstisch und Wohnbereich
Blick auf den Schreibtisch mit Fernseher im Schlafzimmer
Blick auf Wohnbereich und TV
Wohnbereich mit Schlafcouch
Schlafzimmer mit Boxspringbett
Boxspringbett 1,80 m x 2,00 m
Schlafzimmerschrank
Essbereich
komplett eingerichtete Küchenzeile
Flurbereich
Badezimmer mit Dusche
Badezimmer mit Dusche
Fitnessbereich
Schwimmbad-mit-Gegenstromanlage
Blick-auf-Saunabereich-Dampfsauna-links
Saunabereich
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Aussenansicht
Aussenansicht
Parkplatz
Balkon mit Relaxeliege
Blick auf Esstisch und Wohnbereich
Blick auf den Schreibtisch mit Fernseher im Schlafzimmer
Blick auf Wohnbereich und TV
Wohnbereich mit Schlafcouch
Schlafzimmer mit Boxspringbett
Boxspringbett 1,80 m x 2,00 m
Schlafzimmerschrank
Essbereich
komplett eingerichtete Küchenzeile
Flurbereich
Badezimmer mit Dusche
Badezimmer mit Dusche
Fitnessbereich
Schwimmbad-mit-Gegenstromanlage
Blick-auf-Saunabereich-Dampfsauna-links
Saunabereich
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Belegungsplan

Ferienwohnung Nr. 4

Wenn Ihr Wunschtermin belegt ist,
kann man unter Wohnungssuche freie Wohnungen suchen

Wenn alternative Zeiträume vor oder nach dem Wunschtermin möglich sind

Bedeutung der Farben

Ferienwohnung ist noch frei

Ferienwohnung 8 Tage reserviert

An- bzw. Abreisetag

Ferienwohnung ist belegt

Belegung der 2-Zimmer-Ferienwohnung Nr. 4

Oktober 2024

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November 2024

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Dezember 2024

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3031

Januar 2025

Mo Di Mi Do Fr Sa So
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Februar 2025

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März 2025

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April 2025

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Mai 2025

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Juni 2025

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Juli 2025

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August 2025

Mo Di Mi Do Fr Sa So
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September 2025

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Saisonzeiten und Preise
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Höhe der Kurabgabe für das Seebad Zempin

Bei längeren Aufenthalten (mind. 1 Übernachtung)
Hauptsaison (01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres)
Für Personen ab 6 Jahren: 2,70 Euro
Für Personen unter 6 Jahren: kostenfrei

Nebensaison (01.11. bis 30.03. eines jeden Jahres)
Für Personen ab 6 Jahren: 2,00 Euro
Für Personen unter 6 Jahren: kostenfrei

 

Kurabgabe

Im Seebad Zempin wird eine Kurabgabe erhoben.

Wer Personen beherbergt oder Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, gilt im Sinne dieser Satzung als Beherberger und ist verpflichtet,
die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigen Aufenthaltszeitraum von den Gästen einzuziehen und ihnen Kurkarten auszuhändigen.
Wenn eine Buchung kurzfristig erfolgt oder die Gebühren noch nicht bekannt sind, muss der Gast die Kurkarten erwerben beim
Fremdenverkehrsamt Zempin
Fischerstraße 1, 17459 Zempin
Tel.: 03 83 77 / 4 21 62
Fax: 4 24 15

Wofür wird die Kurabgabe verwendet?

• Strandreinigung
• Strandabsicherung durch Rettungsschwimmer (ASB bzw. DLRG)
• kostenlose Nutzung der öffentlichen Sanitäreinrichtungen
• Kulturelle Veranstaltungen, wie z.B. Ortsführungen, Konzerte und Lesungen, Sport- und Kinderveranstaltungen u.v.m.
• Pflege und Wartung der Kuranlagen (Kurplatz, Seebrücke, Strandpromenade)
• Auskünfte, Informationen und Beratung in der Touristinformation
• u.v.m.

Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?

Die Kurabgabe ist  ganzjährig zu entrichten, wobei in den Bernsteinbädern die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt- bzw. der Nebensaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes in den Seebädern beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen in der Kurverwaltung des jeweiligen Seebades zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür von der Kurverwaltung verschickt.

Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen eine Kurkarte, die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt.
Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe.

Die Kurkarten sind stets bei sich zu tragen und auf Verlangen von Bediensteten der Gemeinde, die sich als solche ausweisen müssen, vorzuzeigen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen. Nicht kurabgabepflichtige Personen können sich in der Kurverwaltung eine kostenfreie Kurkarte ausstellen lassen.

Wer ist kurabgabepflichtig?

• Personen, die sich in den Seebädern aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird.
• Auch ortsfremd ist, wer in den Seebädern Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit (umschlossener Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt werden kann) ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt.
• Ortsfremd ist nicht, wer in den Seebädern arbeitet, sich weiterbildet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht.
• Ortsfremd ist nicht, wer einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht.

Wer ist von der Kurabgabe befreit?

• Kinder (je nach Seebad unterschiedliche Alterseingruppierungen)
• Schwerbehinderte ab 80% und deren eingetragenen Begleitpersonen (außer Koserow)
• Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder –ausbildung in den Seebädern aufhalten
• Aufsichts- u. Begleitpersonen von Kindern bis 18 Jahre in Ferienlager
• Teilnehmer an vom Kurbetrieb anerkannten Kongressen, Tagungen und Lehrgängen
• Kinder, Enkelkinder, Geschwister, deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwäger und Schwägerinnen von Hauptwohnsitzinhabern in der Gemeinde, wenn diese Personen in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
• Der Nachweis des Befreiungsbestandes ist von Seiten des befreiten Personenkreises zu erbringen.

 

Zahlungsbedingungen

10 Prozent innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Bestätigung.
Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt.
Weitere Informationen siehe unsere Mietbedingung