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Familie Manfred Wolff aus Lützen schrieb am 18. August 2018 um 15:51
Aufgrund der direkten Straßenlage zur Hauptstraße sind die Wohnungen, (wir hatten Nr. 8 im 2. OG) nur für Menschen mit Schwerhörigkeit oder gar Taubheit zu ertragen.Räume durch Verkehrslärm nur im geschlossenen Zustand der Fenster/Türen nutzbar,der große unsaubere Balkon somit ebenfalls nicht nutzbar! Sauberkeit der Wohnung bei Anreise mangelhaft(Sand auf Laminatboden, Spülenabfluss. Ausststattung der Fewo bis auf den fehlenden Kleiderschrank (Kleiderstange im Abstellraum für Sachen !!) zufriedenstellend. Badezimmer mit Geruchsbelästigungen nach 2 Tagen offensichtlich durch Alterserscheinungen, alten Lüfter,Waschbeckenabfluss.
Administrator-Antwort von: Rolf Böhm
Leider haben Sie sich nicht beim Service gemeldet, damit der Service sein Recht zur Nachbesserung hätten wahrnehmen können. In der Hauptsaison passieren leider manchmal solche Pannen, hier bitten wir um Entschuldigung. Die Lärmbelästigung kann in der Hauptsaison zeitweise tatsächlich ein Problem sein .